Anklage
17/05/2011, Akte 876/XKL/2010, Landgericht K.BRIEFKOPF
NEUER ABSATZ
DOPPELTE LEERZEILE
Anklage gegen Wojnarowitz KOMMA Peter KOMMA geb PUNKT 14.6.1967
/Und bitte, Frau Ertl-Zeul, eine weitere Kopie geht an den Kollegen Dr. Richterberg./
Als Strafverteidiger des Wojnarowitz KOMMA Peter KOMMA angeklagt des doppelten Kindsmordes bzw PUNKT der vorsätzlichen Tötung von ungeborenem Leben in zwei Fällen KOMMA gebe ich hiermit die folgende eidesstattliche Erklärung ab DOPPELPUNKT
Ich KOMMA Weinmeier KOMMA Gerhard KOMMA Rechtanwalt mit Zulassung am Amtsgericht L PUNKT und Landgericht K PUNKT erkläre KOMMA mit dem Angeklagten wie oben angeführt weder verwandt noch verschwägert zu sein PUNKT
NEUER ABSATZ
Tathergang KOMMA Vorgeschichte und Anamnese
NEUER ABSATZ
Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Am 28. Dezember des vergangenen Jahres kehrte der Angeklagte wie jeden Abend von seiner Arbeit als Krankenpfleger nach Hause in die gemeinschaftliche Wohnung, die er mit seiner im 5.Monat schwangeren Lebensgefährtin Carina S. hielt. Wie jeden Abend erwartete Carina S. den Angeklagten sitzend auf dem Sofa. Als sich der Angeklagte wie immer zum Begrüßungskuss hinunterbeugte, stach er mit einer Biopsie-Nadel der Carina S. gezielt dreifach in den Bauch. Nach späterer Aussage im Polizeiprotokoll war der dritte Stich notwendig, weil er sich nach zweifachem Stechen nicht sicher sein konnte, den etwas kleineren Embryo auch getroffen zu haben. Wie die pathologsichen Befunde der Forensik ergeben haben, war tatsächlich erst der dritte Stich tödlich.
Am Nachmittag des Tattages war die Carina S. zur regulären Voruntersuchung im Städtischen Krankenhaus bei der behandelnden Gynokologin Dr. Beytchiran gewesen. Laut deren Aussage war der Angeklagte von Anfang an bei der Untersuchung dabei und hat auch die Ultraschallaufnahmen gesehen und diese mit der Ärztin im Detail diskutiert. Die Ärztin gab zu Protokoll, dass sie sich noch gewundert habe, mit welcher Präzision der Angeklagte sie über die Lage der Zwillinge im Mutterbauch befragt habe. Sie habe es auf medizinische Neugier zurückgeführt und auf Vaterstolz.
Der Angeklagte gab die Auskunft, er habe seiner Freundin selbst kein Leid zufügen wollen. Nur hatte er die Kinder, wie er sagte, „wegmachen“ wollen, weil er nicht Vater werden konnte. Warum Vater werden plötzlich nicht in Frage kam, geht aus dem ersten Gutachten des Psychopathologischen Institutes der Universität S. hervor, das im Anhang beiliegt. Dieses Gutachten besagt, in groben Linien umrissen, Folgendes: Der Angeklagte P. W. weist keinerlei psychopathologische Anamnese auf. Die Tat, wenn auch prämeditiert, ist als Affekthandlung zu werten, sogar als eine Tat aus Liebe. Jedoch sei noch nicht festzustellen gewesen, wem diese Liebe galt. Der Angeklagte habe sich über fünf Monate hinweg in einen sich panisch aufbauenden Angstzustand hineingelebt, dessen Druck mit der Tat entladen wurde. Die plötzliche Angst vorm Vaterwerden, als solche irrational, bezeichnet der Pathologe gemäß neuester Forschungen aus dem kanadischen Vancouver als NFS, als sogenanntes Noah Fear Syndrom. Dem werdenden Vater würde hierbei nach einer latenten Phase der Unterdrückung schlagartig die bevorstehende Duplikation bewusst, also die Tatsache, dass aus ihm Leben entsteht und ihn somit verdoppelt. Dies zu realisieren führe, wenn es zum NFS der zweiten Stufe kommt, zum Konflikt, durch einfaches Nichtmehrwollen den Lauf der Dinge nicht aufhalten zu können. Daher käme es zur Tat, in welcher Form auch immer. Meist richte sich der Gewaltakt gegen die werdende Mutter oder aber auch gegen sich selbst, im Suizid. Stellenweise sei auch ein gleichzeitiges Auslöschen beider Leben zu beobachten. Es sei jedoch sehr rar, dass ein unter NFS leidender Mann sich so gezielt Abhilfe zu schaffen suche wie im vorliegenden Fall. Die Studien hierzu würden also nicht nur die Kriminalogen, sondern auch die Psychopathologen und die Behaviouristen in der gesamten klinischen Forschung an den Fall binden, eben wegen seiner Außergewöhnlichkeit.
Bei meinem ersten Gespräch mit dem Angeklagten beteuerte dieser, froh zu sein, dass seine Partnerin wohlauf sei und er sich nun ein harmonisches Weiterleben mit ihr wünsche. Dass er sich einem Strafverfahren gegenüber sieht, scheint bisher nicht in sein Bewusstsein gedrungen zu sein. Er argumentiert, die Kinder haben ja noch nicht gelebt, daher sei es kein Töten gewesen, lediglich ein „Entfernen von Unerwünschtem“, so seine Worte. Auf die Frage, ob er sich ins seinem medizinischen Beruf bisher ein Bild gemacht habe von Geburt und Abtreibung, erwiderte er, dass als Pfleger in der Gerontologie solche Fragen nie von Belang gewesen waren und er sich erst damit konfrontiert gesehen habe, als Clara S. ihm ihre Schwangerschaft eröffnete. Ob er sich gefreut habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Aber ihr habe er die Freude nicht nehmen wollen. Die Beziehung sei pefekt gewesen, sei es immer noch. Die Kinder seien ein Unfall gewesen, nun jedoch „bereinigt“.
Nachbarn und Arbeitskollegen aus dem Klinikum sind bereits als Zeugen geladen, um Aussagen zum Charakter und Verhalten des Angeklagten zu machen. Wir wissen bislang fast nichts über die inneren Abläufe im Vorfeld der Tat. Das Enigma bleibt bestehen. Wir müssen es zugunsten des Angeklagten erhellen.
/Soweit mein Bericht, Frau Ertl-Zeul, Danke fürs Abfassen. Ach so, dies hier noch:/
DOPPELTER ABSATZ
Verehrte Kollegen KOMMA ich bitte um kurze Stellungsnahme und Einschätzung PUNKT Schwierige Evaluierung KOMMA da vorsätzliches Handel KOMMA aber eben doch im Affekt PUNKT Schuld ist durch Geständnis geklärt PUNKT Aber Sie verstehen KOMMA verehrte Kollegen KOMMA dass wir hier einen juristsichen Präzedenzfall haben und die Kanzlei Weinmeier+Weinmeier & Partner die Chance KOMMA mediale Breitenwirkung zu erlangen PUNKT Vertraulichst behandeln AUSRUFEZEICHEN
gez Punkt etc
/Ach, und Frau Ertl-Zeul, nehmen Sie sich morgen Nachnmittag gerne frei./
05/2011